MEDIATION bedeutet Vermittlung, im engeren Sinne Konfliktklärung bzw. Konfliktregelung zwischen Konfliktparteien.
Dabei ist die Mediatorin zu Allparteilichkeit und Neutralität verpflichtet.
Sie bezieht also keinen eigenen Standpunkt, sondern sucht durch Strukturierung des Gesprächs- und Verhandlungsprozesses die Konfliktbeteiligten bei der Konfliktregelung zu begleiten und zu unterstützen.
Oft werden erst im Prozess Optionen sichtbar, die eine einvernehmliche Abschlussvereinbarung ermöglichen. Daher gilt als oberster Grundsatz die Wahrung der Interessen aller am Konflikt Beteiligten sowie Diskretion gegenüber Unbeteiligten für die gesamte Dauer des Prozesses.
Mediation ist keine Rechtsberatung. Sie basiert auf der Eigenverantwortlichkeit der KlientInnen / MediantInnen. Das schließt deren Recht auf gesonderte Inanspruchnahme juristischer Beratung mit ein. Im Gegensatz zu dieser sucht Mediation die selbstbestimmte und konstruktive gemeinsame Erarbeitung von Lösungen bzw. Möglichkeiten zur Regelung.
Auf Wunsch können auch Einzelgespräche zur Anbahnung einer Mehrparteien-Mediation oder zur Begleitung bei Entscheidungfindung vereinbart werden.
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